Schmitz.Fix
Export

Ihre Waren, verlässlich in internationalen Märkten.

Wir bringen Ihre Produkte planbar in die Zielmärkte. Von der Dokumentation über die Verpackung bis zur Übergabe an Empfänger und Distributoren liegt die Verantwortung an einer Stelle.

Ablauf Export

Vier Schritte in den Zielmarkt — ohne rechtliche Grauzonen.

Ausfuhr ist mehr als Frachtorganisation. Wir sichern Genehmigung, Sanktionslage, Ursprung und Zollabwicklung vor dem Versand ab.

  1. 01
    Freigabe

    Genehmigungs- und Sanktionsprüfung

    Ausfuhrliste, Dual-Use-Verordnung, Empfänger- und Bankenprüfung gegen EU-, US- und UN-Sanktionslisten. BAFA-Genehmigungen werden bei Bedarf beantragt.

    Schritt 1
  2. 02
    Vertrag

    Incoterms, Zahlung und Endverbleib

    Gefahrenübergang, Zahlungsbedingungen und, wo erforderlich, Endverbleibserklärung werden vor der Ausfuhr schriftlich fixiert.

    Schritt 2
  3. 03
    Zoll

    Ausfuhranmeldung und Ursprungsnachweis

    Anmeldung über ATLAS, EUR.1 / A.TR bzw. Ursprungserklärung. Präferenzabkommen werden aktiv genutzt, um Zölle im Zielmarkt zu reduzieren.

    Schritt 3
  4. 04
    Versand

    Fracht, Ankunft und Dokumentation

    Carrier-Steuerung, Trackingdaten und Ankunftsnachweis werden zentral erfasst und revisionssicher archiviert.

    Schritt 4
01

Marktvorbereitung

Wir prüfen Zulassungen, Zolltarife und lokale Anforderungen vor dem ersten Versand – damit Ihre Ware nicht am Bestimmungsort blockiert oder verzollt zurückgeht.

Erforderliche Genehmigungen nach Außenwirtschaftsrecht werden vor dem Versand eingeholt.Empfänger werden gegen EU- und US-Sanktionslisten abgeglichen — Verstöße werden ausgeschlossen.
02

Exportdokumentation

Ursprungszeugnisse, Präferenznachweise und Ausfuhranmeldungen werden vollständig und formkonform erstellt. Keine Nachforderungen, keine Bußgelder, kein Lieferverzug.

Güter mit möglicher militärischer Verwendung werden gesondert klassifiziert und genehmigt.Endverbleibsdokumentation stellt sicher, dass Ware ausschließlich zum vereinbarten Zweck genutzt wird.
03

Verpackung und Ladungssicherung

Exportgerechte Verpackung nach IPPC, abgestimmt auf Klima und Transportprofil, schützt Ihre Ware und Ihre Versicherungsansprüche über die gesamte Strecke.

Aktuelle Incoterms regeln eindeutig, wer Transport, Versicherung und Zoll verantwortet.Der Gefahrenübergang ist vertraglich definiert — keine Grauzonen bei Verlust oder Schaden.
04

Transportsteuerung

See-, Luft-, Schienen- und Straßenfracht werden auf Kosten, Laufzeit und CO₂ optimiert. Sie erhalten einen tragfähigen Zeitplan statt einer reinen Frachtquote.

Alle Ausfuhrvorgänge entsprechen dem europäischen Zollkodex und den nationalen Vorschriften.Ausfuhranmeldung über ATLAS mit korrektem Verfahrenscode und vollständigen Unterlagen.
05

Compliance

Sanktions-, Embargo- und Dual-Use-Prüfung nach EU-Vorgaben schützt Ihr Unternehmen vor persönlicher Haftung und Reputationsschäden im Zielmarkt.

Präferenzieller oder nichtpräferenzieller Ursprung wird korrekt ermittelt und belegt.Freihandelsabkommen werden aktiv genutzt, um Zölle im Empfängerland zu reduzieren.
06

Zustellung

Übergabe an Empfänger oder Distributor mit dokumentiertem Abschluss und Statusrückmeldung – für saubere Rechnungsstellung und geschlossene Warenkette.

Belege und Prozesse entsprechen den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung.Jeder Vorgang ist revisionssicher protokolliert und im Prüfungsfall belegbar.
Was bedeutet das für uns?

Was Export in der Praxis für Sie bedeutet.

Genehmigungspflicht ergibt sich aus Warenart, Empfängerland und Endverwendung. Wir prüfen die Ausfuhrliste und Dual-Use-Verordnung, beantragen erforderliche BAFA-Genehmigungen und dokumentieren die Freigabe vor dem Versand.

Jeder Empfänger und jede Bank wird automatisch gegen aktuelle EU-, US- und UN-Sanktionslisten geprüft. Treffer stoppen den Versand — Sie erhalten eine dokumentierte Ablehnung statt eines späteren Verstoßes.

Güter mit möglicher zivil-militärischer Doppelverwendung werden gesondert klassifiziert, mit Endverbleibserklärung versehen und — sofern nötig — genehmigt. Damit ist Ihre unternehmerische Sorgfaltspflicht nachweisbar erfüllt.

Wir ermitteln den präferenziellen Ursprung, stellen EUR.1 / A.TR oder Ursprungserklärungen aus und nutzen Freihandelsabkommen aktiv, um Ihre Ware im Zielmarkt zolloptimiert zu liefern.

Über Incoterms 2020 wird der Gefahrenübergang exakt festgelegt. Transportversicherung und Reklamationsabwicklung erfolgen entlang der vertraglichen Zuordnung — ohne Grauzonen.

Zielmärkte

Europäische und globale Distribution.

Wir versenden in den europäischen Binnenmarkt und in Drittländer und koordinieren die spezifischen Anforderungen jedes Zielmarkts. Sie erhalten einen festen Ansprechpartner für Status, Dokumentation und Reklamationsfälle.

Nächster Schritt

Bringen Sie Ihre Ware in neue Märkte.

Frage?